Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gab im Jahr 2018 den Anstoß: Der Zugang zu den Kulturgütern hessischer Kultureinrichtungen soll auf der Grundlage einer gemeinsamen Open Access Policy erfolgen. Ende 2021 war die Handlungsmaxime erstellt, die unter anderem von den Leitern und Präsidenten vieler hessischer Museen und Hochschulen unterzeichnet wurde. Auch das Hessische Landesarchiv war dabei, das Bildarchiv Foto Marburg hat das Policy-Dokument hier online gestellt.
Seit Mai 2022 zählt nun auch die Archivschule Marburg zu den Unterzeichnern. Und das ist mehr als eine Unterschrift: In den Lehrgängen der Archivschule werden die Dozent.innen jetzt vermehrt auf vermeidbare rechtliche, finanzielle oder technische Beschränkungen des Zugangs zu Archivgut und die Chancen der digitalen Nutzung von Archivgut eingehen. Die Umsetzung einer Open Access Policy ermöglicht auch neue Formen der gesellschaftlichen Begleitung der Arbeit in den Archiven und verbessert den Transfer von kulturellem Wissen in die Gesellschaft, betonte Frau Dr. Becker als Leiterin der Archivschule anlässlich der Unterzeichnung. Prof. Henne als Dozent für Archivrecht wies ergänzend darauf hin, dass die FAIR-Prinzipien („Findable – Accessible – Interoperable – Reusable“) eine wichtige Handlungsmaxime sind, die auf die Weiterentwicklung der Zugangsregeln zu Archivgut einwirken wird.
Damit haben sich in einem Bundesland so viele Kultureinrichtungen wie noch nie zuvor auf eine gemeinsame Open Access Policy geeinigt. Es ist zu hoffen, dass die nun beschlossenen Handlungsmaximen die Diskussionen unter den Archivarinnen und Archivaren und in der Rechtspolitik voranbringen.