Der Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst:
Dauer: | Zwei Jahre, davon zwölf Monate an der Archivschule Marburg |
Einstellungsvoraussetzung: | abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) |
Prüfung: | Archivarische Staatsprüfung an der Archivschule Marburg |
Berufsbezeichnung: | Archivassessorin und Archivassessor |
Rechtliche Grundlagen: | Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Bundes und der Länder. |
Ausbildungsträger sind die staatlichen Archive des Bundes und der Länder (außer Bayern und Brandenburg). Sie stellen in das Archivreferendariat ein und entscheiden über die Zulassung geeigneter Hochschulabschlüsse und über die Anerkennung von Sprachkenntnissen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Einstellungsvoraussetzungen an die ausbildenden Archivverwaltungen. Die Bewerbungsadressen finden Sie hier: Bewerbungsadressen
Aktuelle Stellenangebote für das Archivreferendariat finden Sie hier: Aktuelle Stellenangebote
Die Reformziele, die Strukturen und in Grundzügen die Inhalte des Referendariats sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst in Hessen niedergelegt worden, die am 1. Januar 2022 (StAnz. 48/2021, S. 1554) in Kraft getreten ist und die seit dem Beginn des 56. Wissenschaftlichen Lehrgangs angewandt wird. Die Lehr- und Lernziele sowie der Studienbetrieb sind in der Studienordnung geregelt, die am 17. August 2023 in Kraft getreten ist. Zur Studienordnung gehört als Anhang das Modulhandbuch. Im Modulhandbuch sind die Modulbeschreibungen für das Archivreferendariat in Hessen enthalten. Der Bund und die Länder regeln das Archivreferendariat in eigener Zuständigkeit in eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Für die Fachstudien an der Archivschule Marburg und die archivarische Staatsprüfung verweisen sie auf die hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Den Kontakt zu den Ausbildungsarchiven finden Sie über die Seite Bewerbungsadressen.
© 2021 Klaus Schleiter , Stand: 15.06.2021