Fragen & Antworten zur Antragstellung
Ist die Beratung durch die Koordinierungsstelle mit Kosten für die Archive verbunden?
Nein, die Koordinierungsstelle berät alle interessierten Archive kostenlos.
Welche Archive können Förderung beantragen?
Förderfähig sind alle Archive, die sich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden: Staatsarchive, Kommunalarchive, Universitätsarchive,Kirchenarchive, Wirtschaftsarchive usw. D. h. private Archive wie z.B. Adelsarchive können nicht an der Förderung teilnehmen.
Wann kann ich Förderanträge einreichen?
Jeweils zum 1. Mai und 1. November bei der Koordinierungsstelle Retrokonversion und zum 15. Juni und 15. Dezember bei der DFG. Die erste reguläre Antragsfrist nach der Pilotphase war der 1. Mai / 15. Juni 2008.
Werden die unvollständigen Anträge durch die Koordinierungsstelle an die DFG weitergeleitet?
Nein. Erst nachdem die Unterlagen von dem antragstellenden Archiv in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle vollständig und fristgemäß ausgefüllt sind, werden sie an die DFG weitergeleitet.
Wie lange dauert ein Projekt?
Für die Abwicklung eines Projektes sind in Regel 12 bis 18 Monate zu veranschlagen. Die maximale Gesamtdauer darf 3 Jahre nicht überschreiten.
Was kann digitalisiert werden?
Grundsätzlich können Findmittel jeder Art digitalisiert werden: handschriftliche, maschinenschriftliche oder gedruckte Findbücher ebenso wie Karteikarten. Nicht förderfähig sind Findmittel zu Beständen, die noch Sperrfristen unterliegen oder aus anderen Gründen nicht zugänglich sind.
Welche Eigenleistung muss das Archiv erbringen?
Um eine Anschubfinanzierung durch die DFG zu erhalten, muß eine Eigenleistung von 50 Prozent der Fördermenge nachgewiesen werden. Werden Fördermittel für die Retrokonversion von 1000 Verzeichnungs¬einheiten beantragt, muß das Archiv selbst also 500 Verzeichnungseinheiten digitalisieren. Die Eigenleistung muß innerhalb von drei Jahren nach der Bewilligung eines Antrags erbracht werden. Frühere Eigenleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Wer erstellt das Mapping zwischen den Findmitteln und dem Zielformat SAFT oder EAD?
Die Koordinierungsstelle Retrokonversion mit Unterstützung durch die Archive.
Wo reiche ich Förderanträge ein?
Die Anträge können direkt bei der DFG oder über die Koordinierungsstelle Retrokonversion bei der Archivschule Marburg eingereicht werden. Diese stellt auch Musteranträge zur Verfügung und berät bei der Antragsstellung.
Was geschieht mit den digitalisierten Findbüchern?
Geförderte Archive müssen sich verpflichten, alle in Eigenleistung und durch DFG-Mittel digitalisierten Findmittel in einem institutionenübergreifenden Portal zur Verfügung zu stellen.
Welche Datenformate werden verwendet?
Zielformat der Retrokonversion ist das in der Vorstudie Retrokonversion im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen entwickelte SAFT-XML oder EAD-XML. Das Ergebnis der Eigenleistung muß ebenfalls in SAFT oder EAD vorgelegt werden. Bei der Einrichtung entsprechender Schnittstellen kann die Koordinierungsstelle Retrokonversion inhaltliche Unterstützung bieten.
Kann ein Archiv ein zweites Mal DFG-Förderung für die Retrokonversion beantragen?
Ja, aber das erste Projekt muss bereits abgeschlossen sein.
Gibt es Vorgaben bezüglich der Antragsmenge?
Nein. Die Fördermittel werden unabhängig von der Größe der Bestände bewilligt. Es kann sowohl die Förderung der Retrokonversion von 1.000 als auch von 100.000 Verzeichnungseinheiten beantragt werden.
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, Stand: 19.11.2009